__, nicht sicher gewesen, ob der Beschuldigte auf ihn losgehen oder das Material nehmen wolle. Seines Wissens habe man auch auf den Beschuldigten eingeredet, was nicht funktioniert habe (pag. 30, Z. 56 ff.). Welche Polizistin bzw. welcher Polizist ihn zu Boden geführt habe, könne er nicht sagen (pag. 32, Z. 156 f.). Auf Frage der Verteidigung, ob er den Beschuldigten kenne, gab E.________ an, dass er ihn schon von früher aus beruflichen Einsätzen kenne. Seines Wissens wohne er in der G.________ (pag. 30, Z. 84 ff.).