__ verfasste im vorliegenden Verfahren einen Wahrnehmungsbericht (Berichtsrapport vom 25. Oktober 2021, pag. 24 f.), in welchem er schilderte, dass es im Vorfeld zu Ausschreitungen auf der H.________ gekommen sei, anlässlich welchen Fahrzeuge beschädigt und Personen bedroht und teilweise auch verletzt worden seien. Als er, E.________, auf dem I.________ eingetroffen sei, habe er den Beschuldigten mit einigen anderen Personen auf dem I.________ gesehen, wobei der Beschuldigte eine Spiegelreflex-Kamera in den Händen gehalten habe.