15 vernahme, dass es eine Reaktion des Beschuldigten gegeben habe, da er zunächst nicht in Handschellen gewesen sei (pag. 46, Z. 54 f.) bzw. es zunächst eine normale Personenkontrolle gewesen sei, die der Beschuldigte dann habe eskalieren lassen (pag. 47, Z. 120 f.). Diese Aussage wird im Grundsatz durch die Aussagen der übrigen beteiligten und befragten Polizisten gestützt. 12.5 Aussagen von E.________ E.________ verfasste im vorliegenden Verfahren einen Wahrnehmungsbericht (Berichtsrapport vom 25. Oktober 2021, pag.