47, Z. 90 ff.). Auf Frage der Verteidigung, ob der Beschuldigte zu irgendeinem Zeitpunkt habe «abhauen» oder flüchten wollen, antwortete D.________, dass dies am Anfang der Kontrolle nicht möglich gewesen sei. Warum er, der Beschuldigte, dann irgendeine Handlung gemacht habe, könne er nicht sagen, weil er ihm zu diesem Zeitpunkt den Rücken zugekehrt habe (pag. 47, Z. 105 ff.). Sie seien etwas zurückgestanden, damit der Bogen zu den Kollegen, die den Beschuldigten festgenommen hätten, etwas enger gewesen sei, um allfällige Flaschenwürfe abzuwehren. Der Beschuldigte habe dann laut und deutlich gesagt: «Ihr seid alle zusammen Arschlöcher» (pag. 46, Z. 59 ff.).