46, Z. 73 ff.). Der Gruppenführer, Herr E.________, habe dies gefragt (pag. 46, Z. 77 f.). Auf Frage, was die gesetzliche Grundlage für die Kontrolle des Beschuldigten gewesen sei, gab D.________ an, es sei eine Personenkontrolle gewesen (pag. 46, Z. 87 f.). Der Beschuldigte habe eine grosse Kamera auf sich getragen. Vorher seien Sachbeschädigungen und ein Angriff auf Polizeibeamte passiert. Es sei die Frage gewesen, ob sich auf der Kamera allenfalls Beweise hätten finden lassen (pag. 47, Z. 90 ff.).