Es sei zu einem Gerangel gekommen. Was genau passiert sei, ob der Beschuldigte auf seine Kollegen losgegangen sei oder sich habe losreissen wollen, wisse er nicht (pag. 45 Z. 49 f.). Im Nachgang habe er mitgekriegt, dass es um einen Schlüssel gegangen sei. Er, D.________, habe sich umgedreht und gesehen, dass es ein Gerangel gegeben habe und ein oder zwei Kollegen mit dem Beschuldigten zu Boden gegangen seien. Er habe sich dann wieder umdrehen müssen, weil die Begeisterung beim Publikum nicht grösser geworden sei (pag. 45, Z. 50 ff.).