Er schilderte den Ablauf des Vorfalls bzw. was er hiervon mitbekommen hat in gleichbleibender und nachvollziehbarer Weise, ohne den Beschuldigten über Gebühr zu belasten oder sich bzw. seine Kollegen in besonderem Masse zu entlasten. Auch machte er präzise Aussagen, indem er etwa angab, um die Kontrolle habe sich eine mit dem Beschuldigten sympathisierende Gruppe gebildet, diese habe die Kontrolle aber nicht gestört. Ferner gestand er sich Erinnerungslücken ein, so etwa hinsichtlich des genauen Wortlauts der Beschimpfung und der Frage, wer hierbei alles um den Beschuldigten gestanden sei.