Er sei dann auf das Geschehen aufmerksam geworden. Anlässlich dieser Kontrolle habe der Beschuldigte sie beschimpft und sinngemäss gesagt «dir sid scho Arschlöcher»/«huere verdammti Arschlöcher», den Wortlaut könne er nicht mehr genau wiedergeben. Während dieser Kontrolle seien mehrere ganz klar der G.________ zuzuordnende Leute um die Kontrolle herumgestanden und hätten die ganze Kontrolle gefilmt (pag. 172, Z. 2 ff.). Der Beschuldigte habe deshalb der G.___