41, Z. 62 ff.). C.________ gab auf Frage der Verteidigung an, dass er den Beschuldigten vom Sehen und vom Namen her kenne, nach seinem Wissensstand wohne er in der G.________ (pag. 41, Z. 68 ff.). Auf Frage nach dem Grund für die Kontrolle führte er aus, es sei ein Angriff auf Leib und Leben und der Tatverdacht von der unmittelbaren Beteiligung daran oder der Beweisaufnahme gewesen. Da der Beschuldigte sich mit einer relativ professionellen Fotokamera genau in diesem Perimeter befunden habe, sei die Polizei davon ausgegangen, dass sich auf der Kamera eventuell Bilder von diesem Ereignis befinden würden (pag. 41, Z. 74 ff.).