Er sei dann die Treppe hoch und neben seinen Kollegen und dem Beschuldigten gestanden. Als Letzterer wieder auf den Beinen gestanden sei, habe er gesagt «dir sid doch scho verdammt huere Arschlöcher» oder «huere verdammti Arschlöcher», dies einfach so sinngemäss (pag. 41, Z. 55 f.). Auf Nachfrage, wen die Beschimpfung alles betroffen habe, führte er aus, ihn direkt. Er habe sich angesprochen gefühlt. Und seine beiden Kollegen, die bei der Anhaltung direkt beteiligt gewesen seien (pag. 41, Z. 58 ff.). Einer davon sei F.________ gewesen. Den anderen Namen wisse er nicht mehr genau (pag. 41, Z. 62 ff.).