Seine Aussagen helfen zur Klärung des Sachverhalts demnach nicht (wesentlich) weiter. 12.3 Aussagen des Strafklägers C.________ C.________ wurde im vorliegenden Verfahren zwei Mal einvernommen. Im Rahmen seiner ersten Einvernahme vom 26. April 2022 führte er unter anderem aus, er sei als Truppführer vor Ort gewesen und seine Rolle sei es gewesen, die Kollegen abzusichern (pag. 40, Z. 37 f.). Die ganze Personenkontrolle des Beschuldigten sei in seinem Rücken durchgeführt worden, weshalb er nicht viel mitgekriegt habe (pag. 40, Z. 45 ff.). Er sei dann die Treppe hoch und neben seinen Kollegen und dem Beschuldigten gestanden.