[als Auskunftsperson]). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. Oktober 2022 machte er einige Aussagen zu seinen persönlichen Verhältnissen und führte auf Frage, weshalb er gegen den Strafbefehl vom 27. April 2022 Einsprache erhoben habe, Folgendes aus (pag. 175, Z. 2 ff.): «Ich bin am 23. Oktober 2021 im Rahmen einer Corona-Demonstration mit meiner Kamera in der Innenstadt unterwegs gewesen. Ich habe mich dann nachher Richtung J.________/I.________ bewegt, also von der Innenstadt. Als ich auf dem I.________ angekommen bin, habe ich mich bei der ‹K.________› hingesetzt, das ist eine kleine Treppe bei der Front.