(inkl. Aussageverweigerung pag. 14 ff., pag. 49 ff., pag. 52 ff., pag. 58 ff., pag. 174 ff.) sowie die seitens der Verteidigung eingereichten Videoaufnahmen (pag. 168) vor. Auf die Wiedergabe der vorliegenden Beweismittel wird an dieser Stelle verzichtet. Diese werden – sofern relevant – im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung aufgegriffen.