Letztlich sei der tatsächliche Grund relativ einfach. Der Beschuldigte habe begonnen, sich verbal gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Anhaltung und die noch viel ungerechtfertigtere Beschlagnahme seines Hausschlüssels zu wehren, weshalb ihm kurz und effektiv die Kräfteverhältnisse aufgezeigt worden seien. Ad angeblicher passiver Widerstand durch den Beschuldigten: Dass sich der Beschuldigte am Boden gewehrt habe, werde einzig von Polizist F.________ vorgebracht. Auf der Videoaufnahme sei zu sehen, dass alles sehr schnell gegangen sei. Ein Polizist werfe den Beschuldigten zu Boden und halte diesen dabei stets am rechten Arm.