Ad angebliche Hinderung: Es werde weiter bestritten, dass der Beschuldigte in Richtung eines Polizisten gesprungen sei, um sich des Schlüssels und der Kamera zu behändigen, dass er durch ein ruckartiges Anheben des Arms Anlass dazu gegeben habe, dass die Polizisten einen Angriff hätten befürchten müssen und dass er sich letztlich der Fesselung widersetzt habe. Die eingereichten Videoaufnahmen würden einen entspannten Beschuldigten zeigen, der ohne Gegenwehr den Anweisungen der Polizei Folge leiste und seine Effekten freiwillig auf die Mauer lege.