8. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 27. April 2022 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 124): A.________ wurde direkt im Nachgang an einen von schwarz gekleideten und vermummten Personen ausgeführten, gewaltsamen Angriff einerseits auf Teilnehmende einer Anti- Coronamassnahmen-Demo und deren Fahrzeuge – Reisebus und Minivan – und andererseits auf zwei Polizisten, die einen Verkehrsunfall auf der H.________ aufnahmen, sowie ihr Polizeifahrzeug durch dazukommende Polizeibeamte aus einer Ansammlung von Leuten vor der G.