6 Bern SK 2022 147 vom 17. Mai 2023 E. 7). Ergänzend ist festzuhalten, dass es sich bei dem zu beurteilenden Vorfall – zumindest teilweise – um ein dynamisches Turbulenzgeschehen handelte. Bei solchen ist angesichts der beschränkten menschlichen Aufnahme-, Speicherungs- und Wiedergabefähigkeit einerseits eine in jeder Beziehung exakte nachträgliche Rekonstruktion der gesamten Abläufe unmöglich, andererseits jedoch auch nicht erforderlich.