7. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Betreffend die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und die Aussagenanalyse im Besonderen wird vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 5 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 204 ff.). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: Das Gericht würdigt das Ergebnis der Beweisaufnahme und fällt das Urteil nach seiner freien, aus der Hauptverhandlung und den Akten gewonnenen Überzeugung (Art. 350 Abs. 2 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 StPO).