einen Polizeibeamten und versuchte, die genannten Gegenstände wieder zu behändigen, worauf ihn ein weiterer Beamter zurückhielt; wieder losgelassen erhob er ruckartig den Arm nach oben, sodass die Beamten auch einen tätlichen Angriff gegen sie nicht ausschliessen konnten und führten ihn, um die Kontrolle zu behalten, zu Boden, wo er sich der Fesselung widersetzte, indem er die Arme an den Körper presste und sich nicht auf den Bauch drehen liess, worauf die korrekte Arretierung unter Krafteinsatz durchgesetzt werden musste.»