Aus dem Strafbefehl vom 27. April 2022 geht betreffend den Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung unmissverständlich hervor, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Datum und Ort des fraglichen Vorfalls werden im Strafbefehl ebenso genannt wie der Umstand, dass eine Kontrolle von Polizeibeamten durchgeführt worden sei und wie sich der Beschuldigte im Rahmen dieser Kontrolle gegenüber den Polizeibeamten verhalten habe: «[…] während der auf die Anhaltung folgenden Effektenkontrolle und der Mitteilung, dass Fotokamera und Schlüsselbund vorsorglich sichergestellt würden, sprang der Beschuldigte plötzlich in Richtung des