3. A.________ sei eine Genugtuung in der Höhe von CHF 500.00 auszurichten für die besonders schwere Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse; 4. A.________ sei eine Entschädigung für die Aufwendungen für die erst- und oberinstanzlich angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte in der Höhe der eingereichten Honorarnoten von Rechtsanwalt B.________ auszurichten; 5. Sämtliche Zivilklagen seien abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen; 6. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen;