2 4. Oberinstanzliche Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte im Rahmen der Berufungsbegründung vom 31. August 2023 folgende Anträge (pag. 270): 1. A.________ sei von sämtlichen Vorwürfen gemäss Strafbefehl/Anklageschrift vom 27. April 2022, angeblich begangen am 23. Oktober 2021 in Bern, freizusprechen; 2. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen;