Den Parteien wurde mit Verfügung vom 28. Februar 2024 (pag. 311 f.) sodann zur Kenntnis gebracht, dass von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug sowie Kopien der beiden Strafbefehle vom 14. Februar 2023 (BM 23 1353) bzw. 5. Juni 2023 (BM 23 20142) eingeholt und die Strafakten PEN 21 262 ediert wurden. Mit Verfügung vom 11. März 2024 wurde schliesslich die geänderte Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 313 f.).