2. Berufung Mit Schreiben vom 31. Oktober 2022 meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, form- und fristgerecht Berufung an (pag. 196). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 14. März 2023 (pag. 200 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 15. März 2023 zugestellt (pag. 236 f.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten, datiert auf den 5. April 2023, ging form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein. Der Beschuldigte focht das Urteil vollumfänglich an (pag. 240 f.; vgl. nachfolgende Ziff.