2. Die Zivilklage von G.________ wird teilweise gutgeheissen und A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt, G.________ CHF 291'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 14. Mai 2014 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 3. Die Zivilklage von I.________ wird teilweise gutgeheissen und A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt, I.________ CHF 64'417.75 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 28. Mai 2014 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 4. Auf den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden.