149 B.________ noch auszuzahlende Betrag beläuft sich somit auf CHF 33'366.40. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 36'662.60, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).