% MwSt (CHF 77.00 resp. CHF 634.35), total ausmachend CHF 9'542.95. Die Kammer erachtet den geltend gemachten Aufwand grundsätzlich als angemessen. Korrekturen erfolgen insoweit, als die für die Dauer der Hauptverhandlung 2 Stunden ergänzt werden (von 6 auf 8 Stunden). Hingegen wird aus den bereits dargelegten Gründen die Reisezeit am 26. August 2024 und 30. August 2024 gestrichen und stattdessen mit Reisezuschlägen à je CHF 150.00 berücksichtigt. Ein Zeitaufwand von 0.25 Stunden am 26. August 2026 für die kurze Vorbesprechung mit dem Beschuldigten 2 wird belassen.