Da Rechtsanwalt Dr. B.________ sodann an der mündlichen Urteilseröffnung vom 30. August 2024 nicht persönlich teilnehmen konnte, wird die in der Honorarnote einberechnete Stunde ebenfalls nicht berücksichtigt. Weiter wird die für den 26. August 2024 geltend gemachte Wegpauschale auf CHF 150.00 gekürzt; jene für den 30. August 2024 gestrichen. Der Kanton Bern entschädigt demnach Rechtsanwalt Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'865.00.