_ ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 7'931.90, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin AA.________ 4/5 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'864.75, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 29.2.3 Rechtsanwalt B.________ Erstinstanzliches Verfahren