_, der früheren amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten 1, welches von der Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. April 2016 definitiv festgesetzt wurde, ist nicht zurückzukommen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin AA.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 mit CHF 9'914.90. Der Beschuldigte 1 hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwältin AA.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 7'931.90, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin AA.