Erstinstanzliches Verfahren Rechtsanwalt F.________ reichte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eine Honorarnote über seine Aufwendungen im Verfahren für sämtliche von ihm vertretenen Privatkläger (E.________, G.________ sowie I.________) ein (pag. WSG 18 647 ff.). Die geltend gemachten Aufwendungen von 173 Stunden und 40 Minuten à je CHF 250.00 sowie Auslagen von CHF 1'346.40, ausmachend total CHF 49'302.85 (inkl. MwSt), erscheinen für diesen äusserst aufwendigen Fall dem gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit des Prozesses angemessen (vgl. Art. 41 Abs. 1 und 3 lit.