Der Beschuldigte 1 beantragte vollumfänglich Freisprüche und unterliegt überwiegend. In Anbetracht dessen erachtet es die Kammer als angezeigt, die auf den Beschuldigten 1 entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12'000.00 im Umfang von 2/3, ausmachend CHF 8'000.00, dem Beschuldigten 1 und im Umfang von 1/3, ausmachend CHF 4'000.00 dem Kanton Bern aufzuerlegen.