141 ein weiterer hinzu. Hingegen wurde der Beschuldigte 1 vom Anklagevorwurf Bauprojekt E.________ auch in oberer Instanz freigesprochen. Auch mit Blick auf die Strafhöhe wird der Beschuldigte 1 zwar nunmehr zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, die Generalstaatsanwaltschaft beantragte indes eine höhere, unbedingte Strafe. Der Beschuldigte 1 beantragte vollumfänglich Freisprüche und unterliegt überwiegend.