CHF 24'810.00); - Konto Nr. ________ bei der AE.________(Bank), lautend auf V.________ (Unternehmen) (Kontostand per Sperrdatum am 14.5.2014 EUR 105'000 = rund CHF 100'254.00). Ebenso aufrecht erhalten bleibt die Beschlagnahme der sich auf dem Konto des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts bzw. inzwischen beim Obergericht befindenden Vermögenswerte von CHF 5'954.01. Hingegen sind – neben den oberinstanzlich nicht mehr überprüften Kontosperren (vgl. E. 27.2.1 hiervor) – die Sperren von folgenden Konten aufzuheben: - IBAN ________ bei der AD.