139 diese Gelder tatsächlich stammen, ob S.________ allenfalls noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachging etc. Von einer Ersatzforderung gegenüber S.________ ist deshalb abzusehen. Da die Vermögenswerte nicht A.________ zuzurechnen sind, können sie auch nicht für die Durchsetzung der Ersatzforderung gegen diesen beigezogen werden. Die Vermögenswerte sind folglich freizugeben; die Kontosperre auf dem Konto Nr. ________ bei der AE.________(Bank), lautend auf S.________, ist aufzuheben.