_ Erwägungen der Vorinstanz Auch dieses Konto wurde gestützt auf das Rechtshilfeersuchen vom 18. August 2014 und vom 5. September 2014 gesperrt. Im Sperrungszeitpunkt befanden sich darauf EUR 11'009.30 (vgl. pag. 07 132 119), der aktuelle Saldo ist unbekannt. Es ist davon auszugehen, dass ein gewisser Betrag für die Kontoführungsgebühren abgebucht wurde. Gemäss dem Schreiben der AE.________ vom 4. September 2014 wurde das Konto am 23. August 2013 eröffnet, seit dem 10. Februar 2014 war auch A.________ zeichnungsberechtigt.