137 geassistentin (vgl. pag. 07 151 018 f.) qualifiziert sie vordergründig nichts zur Geschäftsführerin einer Bauunternehmung, so dass davon auszugehen ist, dass ihre Funktion lediglich vorgeschoben war. Die tatsächliche Unternehmensführung ging von A.________ aus, welcher später die Geschäftsführung auch formell übernahm. Die enge Verflechtung der W.________(AG) mit der V.________ zeigt sich auch in der Antwort A.________ auf die Frage nach den Hintergründen der Geldflüsse von der W.________(AG) u.a. an die V.