bei der AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG, lautend auf A.________, ist aufzuheben. 27.2.6 Konto Nr. ________ bei der AE.________(Bank), lautend auf V.________ (Unternehmen) Zu diesem Konto wurde vorinstanzlich Folgendes festgehalten (pag. 18 979 ff., S. 205 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gestützt auf ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen vom 18. August 2014 und vom 5. September 2014 wurde das auf die V.________ lautende Konto bei der AE.________ in Spanien am 4. September 2014 gesperrt. Im Zeitpunkt der Sperre befanden sich EUR 105'138.55 auf dem Konto (vgl. pag. 07 132 118).