Sie können folglich auch nicht zur Zahlung einer Ersatzforderung verwendet werden. Fällig wird die Forderung gegenüber der Vorsorgeeinrichtung primär dann, wenn ein Vorsorgefall (ein sogenanntes leistungsbegründendes Ereignis) eintritt. Dem Reglement der AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG ist – wie der Rechsvertreter des Privatklägers G.________ korrekt ausführt – zu entnehmen, dass die Leistung bei Wegzug aus der Schweiz oder aber fünf Jahre vor Erreichung des Rentenalters beantragt werden kann (Ziff. 10 des Reglements der AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG [pag.