ne zwar noch nicht im Pensionierungsalter ist, die Schweiz aber seit Jahren definitiv verlassen hat, also die Möglichkeit gehabt hätte, sich das Geld auszahlen zu lassen, dies aber nicht tat (A.________ hätte dies tun können, er meldete sich nach Spanien ab, bevor das Konto gesperrt wurde), ist umstritten (vgl. ISABELLE VETTER-SCHREIBER, Kommentar BVG/FZG, 4. Aufl. 2021, N 3 zu Art. 5 FZG; THOMAS WINKLER, in: Jolanta Kren Kostkiewicz/Dominik Vock [Hrsg.], Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 2017, N 70 zu Art. 92 mit Hinweis auf die Literatur). Mit Schreiben