__ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG, lautend auf A.________ Erwägungen der Vorinstanz Erstinstanzlich wurde zur Aufhebung der Sperre auf dem Säule-3a-Konto des Beschuldigten 1 erwogen was folgt (pag. 19 978 f., S. 204 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Das Säule 3a-Konto A.________ bei der AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG wurde per 17. Juni 2014 gesperrt, am 31. Dezember 2021 befanden sich darauf CHF 31'129.75 (pag. WSG 18 300). Wie […] ausgeführt, hatte A.________