nunmehr Obergerichts) des Kantons Bern befindlichen Vermögenswerte Hierzu wurde erstinstanzlich Folgendes festgehalten (pag. 18 977, S. 203 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Ebenfalls mit Verfügung vom 14. Mai 2014 liess die Staatsanwaltschaft sämtliche Konti der W.________(AG) bei der AC.________ (Bank) sperren. Im Rahmen des über die W.________(AG) eröffneten Konkurses überwies die AC.________ (Bank) am 16. Februar 2016 den Saldo des Kontos an das Konkursamt Seeland.