131 W.________(AG) wurde zwar rechtlich, aber nicht wirtschaftlich an diesem Geld berechtigt, sie hatte dafür noch keine Gegenleistung erbracht und folglich kein Anrecht auf dieses Geld […]. Da sich das Geld problemlos aussondern lässt (das war ja gerade der Grund für die Errichtung des Unterkontos) werden mit der Herausgabe auch nicht I.________ auf Kosten anderer Gläubiger der W.________(AG) bevorzugt.