_ zu überweisen (pag. 07 001 020), d.h. Rechnungen im Zusammenhang mit dem Bau des EFH I.________ zu bezahlen. A.________ machte nicht geltend, das Ehepaar I.________ schulde der W.________(AG) noch Geld. Die Kontosperre ist daher aufzuheben und die AB.________(Bank) AG gestützt auf Art. 70 Abs. 1 letzter Satzteil StGB anzuweisen, das Geld auf ein vom Ehepaar I.________ noch zu bezeichnendes Konto zu überweisen, was letztlich auch dem diesbezüglichen Eventualantrag von Rechtsanwalt F.________ entspricht (vgl. pag. WSG 18 491). Und zwar nicht etwa unter Verrechnung mit der Zivilforderung von I.________ gegenüber A.__