__ und S.________ (Ziff. VI.7. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); - Konto Nr. ________ bei der AE.________(Bank), lautend auf S.________ (Ziff. VI.9. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Zu prüfen sind aufgrund der durch den Beschuldigten erhobenen Berufung die Kontosperren auf den weiteren Konti, auf welchen Kontosperren zur Deckung der Ersatzforderung verfügt worden sind, und diejenigen Kontosperren, welche gemäss der Staatsanwaltschaft und dem Privatkläger G.________ aufrecht zu erhalten seien. 27.2.2 Konto IBAN .________ bei der AB.________(Bank) AG, lautend auf die W.________(AG)