VII. Beschlagnahmte Vermögenswerte und Ersatzforderung 26. Rechtliche Grundlagen Betreffend die rechtlichen Grundlagen zu den einziehbaren Vermögenswerten nach Art. 70 StGB, der Ersatzforderung gemäss Art. 71 StGB und die Verwendung zu Gunsten der Geschädigten nach Art. 73 StGB kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 970 ff., S. 196 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zusammenfassend sei Folgendes festgehalten: