__ in Vertretung der Privatkläger E.________, G.________ und I.________ eine detaillierte Zivilklage ein (vgl. pag. WSG 18 488 ff. und die Beilagen auf pag. WSG 20 001 ff.). Er beantragte u.a. im Namen von I.________, die Beschuldigten seien unter solidarischer Haftbarkeit zu verurteilen, dem Ehepaar I.________ CHF 609'339.45 nebst Zins zu 5% seit dem 28. Mai 2014 zu bezahlen (pag. WSG 18 490). Zur Begründung wurde ausgeführt, das Ehepaar I.________ habe nebst der an die W.________(AG) geleisteten Anzahlung weitere CHF 1'068'339.45 zur Fertigstellung des Einfamilienhauses bezahlen müssen.