Der vom Beschuldigten 1 geltend gemachte Schaden steht in Zusammenhang mit den Verurteilungen des Beschuldigten. Dieser hat erwiesenermassen in rechtswidriger und schuldhafter Weise durch die qualifizierten Veruntreuungen den Privatkläger G.________ in seinem Vermögen geschädigt. Der oberinstanzlich beantragte Schadenssumme von CHF 291'000.00 ist ohne Weiteres auf das schädigende Verhalten des Beschuldigten 1 zurückzuführen. Diesbezüglich kann auf die dargelegten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden.