123 Verfahrens hatte. Mit Verfügung vom 9. September 2021 forderte die Verfahrensleitung die H.________ AG auf, zu erklären, ob sie sich weiterhin am Verfahren beteiligen wolle und hielt fest, dass bei Stillschweigen von Verzicht ausgegangen werde (pag. WSG 18 229). Innert Frist ging keine Antwort ein, woraufhin die Verfahrensleitung am 4. Oktober 2021 verfügte, sie stelle einen Verzicht auf die Stellung als Privatklägerin fest, sollte die H.________ AG nicht bis am 20. Oktober 2021 doch noch begründet erklären, sie wolle sich am Verfahren als Privatklägerin beteiligen (pag. WSG 18 267).