25. In concreto 25.1 Zivilklage der H.________ AG Die H.________ AG behielt sich in ihrer Anzeige vom 19. April 2012 vor, eine allfällige Zivilforderung zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen (pag. P04 001 003). Eine ausdrückliche Konstituierung als Privatklägerin im Straf- und/oder Zivilpunkt erfolgte jedoch nicht; es wurden auch keine Zivilforderungen gestellt. Hinzu kam, dass die H.________ AG mit Vereinbarung vom 10./17. Juli 2017 auf die Herausgabe des AH.________(Auto) verzichtete (pag. P07 100 078 ff.), so dass fraglich war, ob sie überhaupt noch ein Interesse am Ausgang des vorliegenden